Parkplatzschilder und seine verschiedenen Varianten. Deutschland kann auf Grund seiner Zeitungs- und Zeitschriftenvielfalt mit Fug und Recht als Blätterwald bezeichnet werden. Aber Deutschland kann ebenso berechtigt Schilderwald genannt werden. Wohl nur wenige Länder haben so viele verschiedene Schilder wie Deutschland. Alles Mögliche wird durch Schilder geregelt.
Und wenn man einen etwas genaueren Blick auf die verschiedenen Themen wirft, stellt man fest, mit was für einer Vielfalt und Phantasie teilweise agiert wird. Parkplatzschilder zum Beispiel gibt es in einem Variantenreichtum, den kaum zu fassen ist. Das ist aber alles andere als langweilig, sondern durchaus spannend. Gucken wir mal …
Parkplatzschilder versus Parkverbotsschilder
Wann sind Sie zuletzt zu einem Einkaufsbummel in die Stadt gefahren? Und zwar mit dem Auto! Möglicherweise liegt das schon eine ganze Weile zurück, denn das Parken in den Innenstädten ist alles andere als selbstverständlich. Im Gegenteil, es ist ein Unterfangen, das meist scheitert. Selbst wenn haufenweise Parkplätze zur Verfügung stehen, gibt es doch zahlreiche Schilder, die Sie am Einparken hindern und weiter Ihre Runden drehen lassen. Subjektiv betrachtet kann man eigentlich nur zum Schluss kommen, dass es viel mehr Parkverbotsschilder als Parkplatzschilder gibt. Und selbst wenn Sie endlich das wunderschöne Symbol mit dem großen, weißen „P“ finden, muss dieses Parkplatzschild noch lange nicht in Ihrem Sinne sein.
Parken erlaubt – aber nicht für Sie!
Schon von Weitem können Sie es sehen, das blaue Schild mit dem „P“. Frohlockend nähern Sie sich dem Schild und dem freien Parkplatz. Nur um dann festzustellen, dass es einen entscheidenden Zusatz gibt. Unter Parkplatzschildern ist oft noch der Hinweis zu finden, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt. Ihre Freude war also von kurzer Dauer, denn das Parken auf diesen Platz kann teuer für Sie werden.
Weitere Varianten sind Parkplatzschilder mit dem Zusatz „Reservierter Parkplatz“, „Parkplatz nur für Motorräder“, „Frauenparkplatz“, „Behindertenparkplatz“ oder „Nur für Gäste“. Wenn Sie sich jetzt fragen, wo Sie denn nun eigentlich parken sollen, gibt es nicht selten nur eine Antwort. Parken Sie zuhause und fahren Sie mit Bahn oder Bus. Allerdings kann es auch anders herum für Sie ein Thema sein. Vielleicht sind Sie selbst ja einmal in der Situation, Parkplatzschilder zu benötigen.
Zugeparkt – was tun?
Sogenannte Anwohnerparkplätze, umzäunte Parkplätze oder solche, die für fremde Autos durch Sicherungen nicht befahrbar sind, gibt es längst. Ein Garant sind Sie aber trotzdem nicht unbedingt. Was nützt Ihnen ein eigener Parkplatz auf einem extra dafür vorgesehenen Grundstück oder Hinterhof, wenn Sie es gar nicht zum Parkplatz schaffen? So ärgerlich die Parkplatzsuche in der Innenstadt für Sie sein kann, so nervtötend kann es sein, wenn irgendjemand Ihren eigenen Platz blockiert.
Parkplatzschilder haben also für Sie unter Umständen auch etwas Gutes. Sie machen anderen Autofahrern klar, dass sie dort nicht zu stehen haben. Im Grunde also ein ähnlicher Effekt wie bei Gebotsschilder und Warnschilder.
Ihr persönliches Parkplatzschild
Parkplatzsünder sind in der Grauzone. Zumindest wenn sie auf fremden Plätzen stehen. Das Gesetz betrachtet ihre Tat weder als Ordnungswidrigkeit noch als Straftat. Für Sie bedeutet das, sich genau zu überlegen, ob Sie einen Wagen einfach abschleppen lassen oder besser nicht. In jedem Fall müssen Sie sicher sein, rechtlich unangreifbar zu sein, sonst kann es auch für Sie unangenehme Folgen haben. Parkplatzschilder dienen dieser Sicherheit, denn wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Parkplatz auch als solcher ausgewiesen war, hat es Ihr Kontrahent bedeutend schwerer. Lassen Sie sich also in jedem Fall ein eigenes Parkplatzschild anfertigen, es kann im Zweifel sehr bedeutsam werden.
Im Übrigen: Parkplatzschilder sind heutzutage sehr günstig, Sie können sich durch professionelle Druckereien für wenige Euro ein Parkplatzschild anfertigen lassen. Das kann dann natürlich auch mit eigenem Unternehmens Logo sein und somit auch als Werbeschild, Reklametafel oder Werbetafel fungieren.
Ein Hinweis zum Schluss
Auch Parkplatzschilder sind keine Freibriefe. Wenn Sie einen Parkplatzsünder ertappt haben und auch noch das Schild aufgestellt haben, das eindeutig darauf hinweist, dass es sich um Ihren Parkplatz handelt, bedeutet das nicht, dass Sie den Wagen des anderen Fahrers „einsperren“ oder „zuparken“ dürfen, um ihm eine Lektion zu erteilen. Das ist nämlich Nötigung, und die ist strafbar.